Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Marktgemeinderates,
noch einmal herzlichen Dank für die Ausrichtung der Informationsveranstaltung zum Straßenausbaubeitragsrecht am 11. Januar 2017, die auf Initiative des SPD Ortsvereins Weidenberg zustande kam.
Die kurzweiligen und sachkompetenten Ausführungen des Referenten, Gerhard Wiens, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht München i.R. hat unsere SPD-Gemeinderatsfraktion diskutiert und bewertet.
Nach Gesetzgebung und Rechtsprechung beschränkt sich der Einfluss unseres Rates auf die Gestaltung und Umsetzung der Straßenausbaubeitragssatzung. Und das nur im Rahmen vorgegebener Bandbreiten.
Zusätzlich erfordert die besondere finanzielle Situation unserer Heimatgemeinde Sensibilität und Verantwortung in der Umsetzung der Möglichkeiten.
Dennoch wollen wir dem Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger möglichst gerecht werden und damit auch ihrer finanziellen Beanspruchung im Anwendungsfall der Straßenausbaubeitragssatzung.
Das Beitragsrecht gliedert sich bekanntlich in drei Phasen, die Gestaltungsphase, die Verteilungsphase und die Erhebungsphase.
Im Hinblick auf die Gestaltungsphase, Planung und Bau, will der Marktgemeinderat besonderen Wert auf den Unterhalt der Straßen legen um deren Lebensdauer zu begünstigen.
Im Falle eines beitragspflichtigen Ausbaus ist die Findung der wirtschaftlichsten Herangehensweise im gesamten Interesse wünschenswert. Die SPD-Gemeinderatsfraktion steht hinter der Gestaltung der Beitragsanteile im Konsens aus möglichst gerechter Verteilung, bürgerfreundlichem Verhalten und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Marktes Weidenberg.
Dies sollten wir immer wieder auf den Prüfstand stellen.
Die zweite Phase, die Verteilung der Beiträge auf die Zahler, eröffnet der Kommune nach dem Bayer. Kommunalabgabengesetz seit dem 1. April 2016 die Möglichkeit anstelle von Einmalbeiträgen alternativ sogenannte wiederkehrende Beiträge zu erheben.
Dies ermöglicht grundsätzlich das Erreichen des Ziels der SPD-Gemeinderatsfraktion niedriger Beiträge, in der Regel niedrige dreistellige Beträge. Die Last würde auf mehrere Schultern verteilt. Ein guter Ansatz.
Allerdings birgt, und wir haben uns intensiv damit beschäftigt, diese Verteilungsart neben erhöhten Verwaltungskosten unkalkulierbare Risiken in der Bildung der sogenannten Abrechnungseinheiten.
Aufgrund der fehlenden Rechtsprechung kann unsere Fraktion unter vernünftiger Abwägung der Vorteile aber auch der nicht zu kalkulierenden Kosten aktuell nicht hinter dieser Verteilungsmethode stehen.
Ist diese Variante aber in der Zukunft rechtssicher zu bewerten steht die SPD-Gemeinderatsfraktion einer erneuten Abwägung wohlwollend gegenüber.
In der dritten Phase des Beitragsrechts, der Erhebungsphase, haben wir, selbst bei Einmalbeiträgen, Möglichkeiten gefunden, der Erfüllung der Bescheide sozialverträglich nachkommen zu können.
Hier gibt es neben den Billigkeitsregelungen für Härtefälle auch die grundsätzliche Möglichkeit der Berücksichtigung von Zahlungserleichterungen.
Diese beantragen wir bei der Umsetzung der Beitragserhebung zu berücksichtigen und, wenn möglich, in der Straßenausbaubeitragssatzung des Marktes Weidenberg aufzunehmen bzw. zu ergänzen.
1. Erhebung von Vorauszahlungen
Die Beitragsschuld soll nicht nur als Einmalzahlung, sondern auch wiederholt zulässig, z.B. nach Baufortschritt, sein.
2. Verrentung
Eine Verrentung der Beitragsschuld bis zu 10 Jahren soll, auch ohne Vorliegen eines Härtefalls, möglich sein.
Dies kann den jährlichen Beitrag um bis zu einer Zehnerpotenz verringern.
Die Verzinsung, die aktuell niedrig ist, ist zu berücksichtigen.
3. Ratenzahlung und Stundung
In Fällen persönlicher Härte soll eine Ratenzahlung bis hin zur Stundung unter Berücksichtigung der Verzinsung, die aktuell niedrig ist, möglich sein.
Die entsprechende Prüfung obliegt dem Markt Weidenberg unter Berücksichtigung der entsprechenden Richtlinien.
Über eine wohlwollende Behandlung im Marktgemeinderat würden wir uns freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Böhner
Fraktionsvorsitzender der SPD Fraktion Marktgemeinderat Weidenberg